Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.jugendhaus.suessen.de veröffentlichte Webpräsenz des Jugendhauses Süßen:
Das Jugendhaus Süßen ist bemüht, seine Homepage in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
2. Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Kontraste
- Formulare
- Broschüren, Flyer
- verlinkte PDF-Dateien und überwiegend PDF‐Dokumente
- Videos
- Geodaten und Luftbilder
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.jugendhaus.suessen.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Wir bemühen uns, die Informationen der Stadt Süßen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Um diese nach und nach barrierefrei umzuwandeln gehen wir folgendermaßen vor:
- Sensibilisierung und Schulung unserer Mitarbeitenden
- Sichtung und Priorisierung der vorhandenen Dokumente
- sukzessive Barrierefreie Umsetzung.
Wegen der Menge an Inhalten wird dies jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.09.2020 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 3. Juli 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt. Die Erklärung wurde zuletzt am 05.08.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen oder Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Kontakt
Stadtverwaltung Süßen
Heidenheimer Straße 30
Telefon: +49 7162/9616-0
E-Mail: info@suessen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.