Jugendhaus Süßen

Heidenheimerstraße 49
73079 Süßen

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Der §41a GemO

Der §41a der Gemeindeordnung regelt, dass die Stadtverwaltung bei Entscheidungen und Planungen, welche jugendrelevant sind - also euch betreffen - Jugendliche beteiligen muss und Kinder beteiligen soll.
Damit habt ihr also einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihr als Jugendliche gefragt und beteiligt werdet.
In Süßen läuft das hauptsächlich über den Jugendbeirat als stellvertetendes Gremium für die Kinder und Jugendlichen in Süßen.